1. Auftragsabwicklung, Honorarvereinbarung und Fälligkeit der Vergütung.
1.1 Vergütungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungstellung fällig und verstehen sich zuzüglich der zum Fälligkeitsdatum gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Zahlungsverzug von länger als vier Wochen kann Kurt Eimers Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
1.2 Werden Werke im Sinne des Urheberrechts später oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist Kurt Eimers berechtigt, die Vergütung für die Nutzungsrechte nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
1.3 Tritt der Auftraggeber aus Gründen, die Kurt Eimers nicht zu vertreten hat, vor Fertigstellung/Lieferung der vertraglich vereinbarten Arbeiten von dem Auftrag zurück, so ist ein Ausfallhonorar zu entrichten. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich dabei nach den zum Zeitpunkt der Rücktrittsverkündung bereits geleisteten Arbeiten. Diese werden in vollem Umfang dem Auftraggeber berechnet.
1.5 Unabhängig von den Vereinbarungen in 1.3 sind bei Ausfall sämtliche Fremdkosten, die Kurt Eimers durch einen Auftrag nachweislich entstanden sind, z.B. durch Beauftragung Dritter, vom Auftraggeber zu tragen.
1.6 Kosten und Spesen für zusätzliche Termine und damit verbundene Fahrten, die im Zusammenhang mit der Auftragsabwicklung anfallen (ausgenommen Vorbesprechung, Präsentationen), sind nach Absprache vom Auftraggeber zu erstatten.
2. Urheber- und Nutzungsrecht.
2.1 Sämtliche Kreativkonzepte und Texte unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
2.2 Die Kreativkonzepte und Texte dürfen ohne die ausdrückliche Einwilligung von Kurt Eimers nicht verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
2.3 Die Nutzungsrechte werden dem Auftraggeber für den jeweils schriftlich festzulegenden Zweck übertragen. Soweit nicht anders vereinbart, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.
3. Haftung.
3.1 Kurt Eimers verpflichtet sich, alle Aufträge (Kreativkonzepte, Texte) mit größter Sorgfalt auszuführen. Sollten dennoch Fehler auftreten, so haftet Kurt Eimers für entstandene Schäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder nachweislichem Vorsatz. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
3.2 Beanstandungen sind vom Auftraggeber innerhalb von 7 Tagen nach Entgegennahme der Arbeiten schriftlich geltend zu machen, danach gilt die Leistung als akzeptiert.
3.3 Die Endfassungen von Kreativkonzepten und Texten werden vom Auftraggeber freigegeben. Mit der Genehmigung von Kreativkonzeptionen, Texten, Claims/Slogans, Produktnamen etc. sowie der nach Durchsicht erfolgten Freigabe vorgenommener Korrekturen und Veränderungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die vollständige Richtigkeit der Arbeiten.
3.4 Kurt Eimers übernimmt keinerlei Haftung für Form und Inhalt der betreuten oder selbst entwickelten Kreativkonzepte und Texte, Werbe- und Kommunikationsmittel etc. Kurt Eimers haftet auch nicht für die wettbewerbs- oder warenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten.
4. Sonstiges.
4.1 Sämtliche Kundendaten unterliegen dem Datenschutz. Diese Daten sind gegen Einsichtnahme dritter Personen geschützt und werden weder offen gelegt, verkauft noch sonstwie gehandelt. Kurt Eimers haftet nicht für das Abhandenkommen o. Ä. von Daten des Auftraggebers, die sich Dritte durch widerrechtliche Handlungen angeeignet haben.
4.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
4.3 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Düsseldorf.